Informationen zu Deutsch-, Integrations- und Berufssprachkursen

Integrationskurse
richten sich an Zuwanderer, die dauerhaft in Deutschland leben (einschließlich EU-Bürger*innen) sowie deutsche Staatsangehörige ohne ausreichende Deutschkenntnisse. Die Kurse können von Teilnehmer*innen aller Nationalitäten besucht werden, die Unterrichtssprache ist daher von Anfang an Deutsch. Personen, die noch nicht mit der lateinischen Schrift vertraut sind, empfehlen wir einen Alphabetisierungskurs.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert die Integrationskurse. Bitte legen Sie einen Berechtigungsschein vor.
Die Kurse sind auch für Teilnehmer*innen ohne Berechtigungsschein wie z. B. Au Pairs geeignet.

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich mit einem Berechtigungsschein bei der vhs an. Diesen beantragen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, beim Landratsamt oder beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bearbeitungszeit 8 – 12 Wochen). Ohne Berechtigungsschein wird die Gebühr von 410 € fällig.