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Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

Jedem kann es passieren, dass er infolge von Unfall, Krankheit oder Alter seine Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann und zu keiner verständlichen, freien Willensentscheidung mehr fähig ist. Darum ist es ratsam, den eigenen Willen schon im Vorfeld zu manifestieren, damit dieser auch im Spannungsfeld zwischen Justiz (Betreuungsgericht etc.) und Medizin (Hausarzt/Klinik) berücksichtigt wird.
Von einem erfahrenen Rechtsanwalt erhalten Sie alle notwendigen Informationen über dieses Rechtsgebiet sowie Tipps und Ratschläge zur Abfassung dieser Verfügungen.