Als gerichtlich zugelassene Rentenberaterin berät die Dozentin unabhängig, kompetent und umfassend ihre Mandanten und vertritt sie gegenüber den Behörden. Die Dozentin verfügt über ausgezeichnete Kenntnisse im Sozialversicherungsrecht und war viele Jahre in der Personalarbeit tätig. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht der Mandant in seiner individuellen Situation und seinen Zielen.