Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht


Jedem kann es passieren, dass er infolge von Unfall, Krankheit oder Alter seine Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann und zu keiner verständlichen, freien Willensentscheidung mehr fähig ist. Darum ist es ratsam, den eigenen Willen schon im Vorfeld zu manifestieren, damit dieser auch im Spannungsfeld zwischen Justiz (Betreuungsgericht etc.) und Medizin (Hausarzt/Klinik) berücksichtigt wird.
Von einem erfahrenen Rechtsanwalt erhalten Sie alle notwendigen Informationen über dieses Rechtsgebiet sowie Tipps und Ratschläge zur Abfassung dieser Verfügungen.

1 Abend, 18.03.2024
Montag, 19:00 - 20:30 Uhr
1 Termin(e)
Mo 18.03.2024 19:00 - 20:30 Uhr vhs in der Harfe 3, Therese-Giehse-Platz 2, 82110 Germering, Seminarraum 3
Günther Schmauß
1301
  
10,00 € (nicht rabattierbar)

Belegung: 
noch 1 Platz frei
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